Der Verband hatte sich für diese Änderung eingesetzt.
Bis 2003 hatten alle gesetzlich Versicherten mit Sehproblemen Anspruch auf eine Brille. Seitdem gilt bei Erwachsenen: Nur, wer mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen hat, dem zahlt die Krankenkasse eine Brille. Patienten, die ohne Brille kaum etwas sehen können, mit Brille aber mehr als 30 Prozent erreichen, mussten die Kosten dagegen selbst tragen. Nach der neuen Regelung erhalten sie eine Brille, wenn sie nachweislich mehr als 6 Dioptrien haben. Bei einer Hornhautverkrümmung bekommen sie ab 4 Dioptrien eine Sehhilfe.
Dem DBSV zufolge tritt die Regelung in Kraft, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist. Der Verband rechnet Mitte März damit. dpa