Nachbarrecht Mit dem Nachbarn (nicht) in Frieden leben?
DÜSSELDORF · Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW informiert über Rechte und Pflichten.
„Ich habe festgestellt, dass Sie auf Ihrem Grundstück eine Pappel angepflanzt haben, ohne den gesetzlichen Mindestabstand einzuhalten. Ich bitte Sie, innerhalb von sechs Wochen die Anpflanzung zu entfernen…“
So beginnt ein Musterbrief aus einem Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW zu einem Rechtsgebiet, das nahezu jeden interessieren dürfte oder später vielleicht einmal interessieren wird – dem Nachbarrecht. In dem jetzt in zweiter Auflage erschienenen 223 Seiten starken Paperback „Meine Rechte als Nachbar“ sind die oftmals zum Streitauslöser werdenden Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück nur einer von einer Vielzahl sehr anschaulich besprochener Fälle. Da befürchtet der Nachbar zu Recht, dass aus dem nahe an seiner Grundstücksgrenze gepflanzten Bäumchen ein stattlicher Baum wird, der ihm eines Tages das Licht nehmen wird. oder unerwünschten Laubbefall verursacht. Welche Regeln gelten da, was kann man von seinem Nachbarn verlangen, was dieser tun oder unterlassen soll?
Eben das wird in dem Ratgeber mit vor dem jeweiligen Kapitel anschaulich geschilderten Fällen, oftmals entnommen aus tatsächlich entschiedenen Gerichtsprozessen, anschaulich erklärt. Da geht es um Grillrauch und Kaminqualm, um den stinkenden Komposthaufen in Nachbars Garten. Es geht um störenden Partylärm, um überhängende Äste und um die Frage, wann man in solchen Fällen zur Selbsthilfe greifen darf. Kann ich verhindern, dass die Katze des Nachbarn immer wieder mein Grundstück besucht? Wann darf man das Grundstück des Nachbarn betreten bzw. dies mit rechtlichen Mitteln durchsetzen, wenn man zwecks Reparatur des eigenen Hauses darauf angewiesen ist – was erlaubt da das sogenannte Hammerschlags- oder Leiterrecht?
Diese und viele andere Probleme werden in anschaulichen Fällen geschildert und dann unter Berufung auf gesetzliche Vorschriften oder gerichtliche Entscheidungen gelöst. Eine Fallsammlung gewissermaßen, die auch für denjenigen nützlich ist, der vielleicht jetzt noch mit seinem Nachbarn in Frieden lebt, aber eventuell eines Tages darauf zurückgreifen möchte, um die Rechtslage zu checken. Und zu prüfen, wie erfolgversprechend eine Gegenwehr ist.
Dabei muss und sollte es ja gar nicht immer eine juristische Gegenwehr sein. In einem Abschlusskapitel wird dargestellt, wie sich ein Streit unter Nachbarn durch vorsorgende Vereinbarungen von vornherein vermeiden lässt. Und welche Schlichtungsmöglichkeiten es gibt, um einen gerichtlichen Streit zu vermeiden.
Den Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ gibt es für 14,90 Euro im Online Shop der Verbraucherzentrale NRW unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de. Er kann auch telefonisch bestellt werden unter 0211 / 3809 555