Privatversicherer: Es gibt keine Massenflucht

Verband widerspricht den jüngsten Aussagen von Vertretern der gesetzlichen Kassen.

Düsseldorf. Gibt es sie wirklich, die Massenflucht aus der Privaten Krankenversicherung, über die einige gesetzliche Krankenkassen vor ein paar Tagen gesprochen hatten? Die privaten Krankenversicherungen sehen das ganz anders.

Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, registriert eher das Gegenteil: „Jedes Jahr wechseln deutlich mehr Menschen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) als in umgekehrter Richtung.“

Wenn einzelne Vertreter gesetzlicher Krankenkassen versuchten, einen anderen Eindruck zu erwecken, sei das unseriös.

Der Saldo der Wanderungsbewegungen zwischen GKV und PKV zeige Jahr für Jahr einen großen Abstand zugunsten der PKV. So habe es 2010 insgesamt 227 700 Übertritte zur Privaten Krankenversicherung gegeben, gleichzeitig habe es 153 200 Abgänge aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gegeben.

Kritisch sieht Leienbach auch, dass zumindest der Eindruck erweckt werde, dass gesetzliche Krankenkassen wechselwilligen Versicherten Schlupflöcher zur Umgehung der gesetzlichen Schranken aufzeigen.

Leienbach: „Wenn eine Krankenkasse als öffentlich-rechtliche Körperschaft Beihilfe zur Umgehung des Sozialgesetzbuches leisten sollte, wäre dies ein Skandal.“

Dem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Kasse steht vor allem die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: Versichertenpflichtgrenze) entgegen. Hier sind, je nachdem, wie lange jemand bereits Mitglied in der privaten Krankenkasse ist, zwei verschiedene Werte maßgeblich.

Für Arbeitnehmer, die schon Ende 2002 wegen Überschreitens der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze privat versichert waren, gilt: Sie sind dann wieder versicherungspflichtig in der GKV, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen unter 45 900 Euro liegt.

Für Arbeitnehmer, die erst ab 2003 Mitglied der PKV wurden, tritt die Versicherungspflicht bei Unterschreiten einer Versichertenpflichtgrenze von 50 850 Euro Jahresbruttoeinkommen ein. Hier ist nur ausnahmsweise auf Antrag eine weitere Versicherungsfreiheit und damit ein Verbleiben in der PKV möglich.

Die Grenze von 50 850 Euro ist auch für jeden maßgeblich, der den umgekehrten Weg gehen will — von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Dann muss er mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegen. Für über 55-Jährige ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV dagegen grundsätzlich nicht mehr möglich.