Bei Hundestreit können beide Halter haften
München (dpa/tmn) - Zwei Hunde streiten sich, und eine Besitzerin wird gebissen. In einem solchen Fall muss sie sich die Gefahr, die von ihrem Hund ausging, zurechnen lassen. Das hat einem Urteil zufolge Auswirkungen auf die Berechnung des Schmerzensgeldes.
In dem Fall waren zwei Hunde beim Gassigehen aufeinander losgegangen. Als die Hunde voneinander abließen, hielt eine der Besitzerinnen ihr Tier fest. Der andere Hund lief daraufhin auf sie zu und biss ihr in die Hand. Die Halterin erlitt dadurch eine Blutvergiftung. Erst nach drei Monaten konnte sie wieder uneingeschränkt arbeiten. Sie verlangte daher Schmerzensgeld von der anderen Halterin. Deren Haftpflichtversicherung bezahlte ihr 750 Euro. Dies sei nicht ausreichend, meinte die Betroffene und verlangte vor Gericht weitere 2250 Euro.
Das Amtsgericht München getroffen (Aktenzeichen: 261 c 32374/10) gab ihr größtenteils Recht und sprach ihr 1250 Euro zusätzlich zu. Grundsätzlich sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 2250 Euro angemessen. Allerdings sei bewiesen, dass vom Hund der Klägerin die Aggression ausgegangen sei. Daher dürfe ein Fünftel von der Schmerzensgeldsumme abgezogen werden. Der Frau stünden somit 2000 Euro zu. Die gezahlten 750 Euro müssten davon abgezogen werden.