In der Regel stellt die Feuerwehr die Tiere sicher, in einigen Regionen hat sie dafür sogar extra ausgebildete Fachleute. Je nach Bundesland ist aber auch die Polizei für Einsätze mit Tieren zuständig. Stellt das Ordnungsamt fest, dass die Tiere nicht artgemäß gehalten werden, kümmert sie sich um eine andere Unterbringung.
Je nach entlaufener Art übernimmt das auch die zuständige Naturschutzbehörde. Meist landen entlaufene oder ausgesetzte Exoten in Tierheimen, erklärt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund.
Einer Ehrhebung des Tierschutzbundes zufolge kommen in den Tierheimen vor allem Wasserschildkröten, Landschildkröten, Bartagamen und Nattern an, aber auch gefährliche Arten wie Schnappschildkröten, Riesenschlangen oder Warane.