Oberlandesgericht Nürnberg Hunde von getrenntem Paar zusammenlassen
Nürnberg (dpa) - Das Rudel darf nicht auseinandergerissen werden: Nach der Trennung eines Ehepaars mit mehreren Hunden hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Tierschutz in den Vordergrund gestellt.
Die Tiere bleiben demnach bei dem Ex-Partner, bei dem sie
monatelang lebten. Ein erneuter Umgebungswechsel und eine Trennung
von einer neuen Bezugsperson - dem neuen Lebensgefährten - sei den
Hunden „nicht zumutbar“, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Vor der Trennung hatte das Paar sechs Hunde. Kurz nach ihrem Auszug
holte die Frau die Tiere zu sich; zwei der Hunde starben später. Der
Mann beantragte im Rahmen der Hausratsaufteilung, dass einige der
Tiere zu ihm kommen. Dies lehnten zunächst das Amtsgericht und
schließlich auch das Oberlandesgericht ab (Az. 10 UF 1429/16).
Der Senat zog für seine Entscheidung mehrere Punkte in Betracht:
Waren einem der früheren Eheleute die Hunde wichtiger als dem
anderen? Konnte einer der beiden die Tiere besser versorgen? Das OLG
konnte jedoch nicht feststellen, dass einer der Ex-Partner ein
größeres Interesse an den Tieren hatte. Aus Sicht der Richter hätten
sich auch beide gleich gut um die Hunde kümmern können.
Die Richter entschieden daher im Sinn des Tierschutzes: „Maßgeblich
für die Entscheidung war letztlich, dass bei einer Zuweisung von zwei
Hunden an den Ehemann das Rudel erneut auseinandergerissen würde“,
erklärte der Sprecher. Und: „Ein erneuter Umgebungswechsel und die
Trennung von der seit einem Dreivierteljahr maßgeblichen Bezugsperson
ist den Hunden nach Auffassung des Familiensenats nicht zumutbar.“