Kater stirbt in Tierklinik: Besitzer muss trotzdem zahlen

Hannover (dpa) - Ein Katzenbesitzer muss die Behandlung seines Katers namens Gizmo in einer Tierklinik trotz des anschließenden Todes des Tiers bezahlen. Zu dem Schluss kam die Richterin Catharina Schwind am Amtsgericht Hannover: „Die Dokumentation legt nicht nahe, dass es einen Behandlungs- oder Diagnosefehler gibt.“

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Der Tierbesitzer hatte den elf Jahre alten Kater im Mai 2011 in die Tierärztliche Hochschule Hannover gebracht, weil er kaum noch fraß und trank. Zudem habe er seit zwei Tagen keinen Kot mehr abgegeben. Die Ärzte stellten eine hochgradige Blutarmut fest und hatten den Verdacht einer Infektion. Beides wurde mittels Medikamenten und Bluttransfusionen behandelt.

Die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung schätzte die Klinik aber lediglich auf 20 bis 40 Prozent. Die Bluttransfusionen führten zwar kurzzeitig zu Verbesserungen, doch die Wirkung ließ wieder nach. Anderthalb Wochen später starb Gizmo.

Eine Obduktion ergab eine noch unbekannte Herzerkrankung. Dies hätte die Klinik feststellen und behandeln müssen, argumentierte der Besitzer und weigerte sich, die Behandlung zu bezahlen. Die Richterin kam hingegen zu dem Schluss, dass der Kater zwar an einer Herzerkrankung litt, die Blutarmut aber viel schwerwiegender war. Außerdem sei der Allgemeinzustand des adipösen Katers schlecht gewesen. „Es müsste nachgewiesen werden, dass eine andere Diagnose zu einem anderen Ergebnis geführt hätte“, sagte die Richterin.

Eine Einigung der Parteien scheiterte. Der Beklagte hat nun zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.