Trotzdem ist es ratsam, die Nachbarschaft vorzuwarnen.
Außerdem sollten Halter das Geflügel von 19.00 bis 8.00 Uhr schalldicht unterbringen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung vermeiden, weil der Nachbar sonst frühmorgens vom Krähen geweckt wird. Das Halten von Hühnern gilt nur dann als privat, wenn der Bestand 20 Hennen und einen Hahn nicht überschreitet.