Naturschutz Schwalbennester am Haus nicht einfach entfernen
Hilpoltstein (dpa/tmn) - Hausbesitzer dürfen Schwalbennester an ihrer Immobilie nicht einfach entfernen. Die Brutstätten sind ganzjährig durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Das gilt auch dann, wenn die Schwalben gar nicht anwesend sind, weil die Tiere Richtung Süden ziehen. Denn die Vögel gehören seit 2016 zu den bedrohten Brutvögeln. Darauf macht der Landesbund für Vogelschutz in Bayern aufmerksam.
Da die Tiere standorttreu sind, dürfen auch weder Baugerüste noch Staubnetze den Zugang zu ihren Schlaf- und Brut-Plätzen versperren. Wer Verschmutzungen am Gebäude verhindern will, kann aber sogenannte Kotbretter anbringen. Um diese am Haus zu montieren oder auszutauschen, eignet sich der Herbst als Jahreszeit besonders gut, denn dann sind die Tiere nicht da und werden nicht gestört.
Außerdem kann man künstliche Nisthilfen beispielsweise an überhängende Dächer anbringen und dadurch Verschmutzungen vorbeugen. Die künstlichen Brutkästen sollte man aber alle paar Jahre abnehmen und reinigen.