Tier vererben: Testament regelmäßig anpassen

München (dpa/tmn) - Tierbesitzer sollten ihre Testamente von Zeit zu Zeit überprüfen. Die Frage, wer das Tier nach dem Tod des Besitzers bekommt, sollte an die aktuellen Lebensumstände angepasst werden - das kann Ärger vermeiden.

Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist auf einen Fall, in dem der Ehemann und eine Bekannte um den Hund einer Verstorbenen stritten. Das Amtsgericht München musste darüber entscheiden, wem das Tier zusteht (Aktenzeichen: 281 C 30019/09).

Die Hundebesitzerin hatte 2001 testamentarisch verfügt, dass eine Bekannte im Falle ihres Todes ihre Hündin erhalten und für die Betreuung 100 000 D-Mark bekommen sollte. Als die Besitzerin acht Jahre später starb, forderte die Frau vom Ehemann der Verstorbenen die Herausgabe des Tieres. Der Mann wollte das Tier aber nicht hergeben.

Sein Argument: Die Situation habe sich erheblich geändert, seit das Testament aufgesetzt worden sei. Er selbst sei damals noch voll berufstätig gewesen und habe daher keine Zeit für die Pflege eines Hundes gehabt. Da er aber nun aber nicht mehr arbeite, sei er in der Lage, für das Tier zu sorgen.

Die Bekannte zog vor Gericht und verlangte die Herausgabe der Hündin. Die Richterin konnte die Klägerin und den Beklagten jedoch davon überzeugen, dass es zum Wohl des Tieres besser sei, sich zu einigen. Schließlich verzichtete die Frau auf die Hündin. Der Ehemann der Verstorbenen durfte das Tier behalten, musste dafür aber 20 000 Euro an die Frau zahlen.