Krähverbot und Krallenkratzer Tierische Gerichtsprozesse des Jahres

Berlin (dpa) - 2016 war die Justiz in Deutschland nicht nur mit Zweibeinern beschäftigt. Unter anderem auch ein kleiner Dackel, eine wildgewordene Kuh und eine ganze Wisent-Herde stellten die Gerichte vor Entscheidungsfragen.

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Bei diesen Prozessen standen Vierbeiner im Fokus:

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Gerichtsgezerre um einen Dackel: Ein Paar aus Bayern las vor Jahren im Urlaub in Brandenburg den entlaufenen Hund „Bonny“ an einem Straßenrand auf und nahm sich seiner an. In diesem Sommer konnten die ursprünglichen Besitzer nach vier Jahren vor Gericht die Rückgabe des Dackels erstreiten. „Bonny hat sich wieder gut bei uns eingelebt und macht jetzt ihre Ausbildung zum Jagdhund“, berichtete Besitzerin Jutta Kühl. Für Bonny bedeutet dies einen Verzicht auf all zu viele Leckerlis. „Sie hatte zuviel Speck angesetzt, aber jetzt ist sie wieder wunderbar in Form“, sagte Kühl.

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Kikeriki im Freien nur noch nach Zeitplan: Hähne und Hühner auf einem Hof in Brandenburg dürfen nur noch nach einem ausgeklügelten Zeitplan raus ins Freie und nach Herzenslust Krähen und Schreien. Ein Nachbar des Besitzers in Zitz stieß sich nämlich an der Lautstärke und zog vor Gericht. Der Hobbyzüchter einigte sich im November mit dem Kläger. Zuvor hatte er alles mögliche versucht, um den Nachbarn zu besänftigen: Er schaffte nach eigenen Angaben sogar eine Hahnenrasse an, die angeblich leiser kräht. Half aber nicht. Jetzt müssen die Tiere zu bestimmten Uhrzeiten im Stall verschwinden.

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Ärger um Hund Tobys Krallen: Ein Vermieter in Hannover wollte Mischlingshund Toby aus seiner Wohnung haben. Er war der Meinung, das Tier verschmutze und zerkratze das Treppenhaus. Die Besitzerin hatte den Hund außerdem bei sich aufgenommen, ohne den Vermieter zu fragen, ob das in Ordnung sei. Ein Richter hörte mehrere Zeugen und schaute sich das Treppenhaus und die Wohnung selbst an. Im April kam er zu dem Schluss: Toby darf bleiben. Die Kratzer im Treppenhaus müssten nicht von dem Hund stammen, sondern könnten auch durch Dreck entstanden sein, den Hausbewohner mit ihren Schuhen hereingetragen haben.

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Streit um einen beschlagnahmten Bären: Im Frühjahr dieses Jahres beschäftigte Zirkusbär Ben die Richter in Bayern. Der Besitzer des 22 Jahre alten Braunbären kämpfte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg auf Herausgabe des beschlagnahmten Tieres. Im April fiel dann das Urteil: Ben kehrt nicht in den Zirkus zurück. Der Braunbär sei dort über Stunden bei geschlossener Seitenklappe in einem viel zu engen, abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen, erklärte das Gericht das Urteil. Nach Einschätzung der Amtstierärztin sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit sowie ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem artgerechten Außengehege erheblich vernachlässigt worden.

Freispruch nach Kuhangriff: Die Attacke einer entwischten Kuh auf eine Joggerin ist für einen Viehhändler im Mai mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht München zu Ende gegangen. Die Kuh war im September 2014 beim Entladen auf dem Schlachthof ausgerissen und hatte auf ihrer panischen Flucht an der Oktoberfestwiese eine Joggerin niedergetrampelt. Die Frau erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und Prellungen am ganzen Rücken. Der Viehhändler habe alle Vorschriften beim Abladen des Tiers eingehalten, erklärte das Gericht. Für die Kuh endete die Flucht tödlich. Die Polizei besorgte sich nach vergeblichen Schüssen aus ihren Dienstpistolen ein Gewehr mit großkalibriger Munition und streckte das etwa 750 Kilogramm schwere Tier nieder.

Schwierige Rechtsfragen wegen Wisent-Herde: Die Wiederauswilderung einer Wisent-Herde im Rothaargebirge in Nordrhein-Westfalen stellt die Justiz vor eine schwierige Aufgabe. Zwei Waldbauern aus dem Sauerland hatten geklagt, weil sie wollen, dass die Wisente nicht mehr durch ihre Wälder streifen dürfen. Die Tiere würden die Rinden ihrer Buchen abschälen. Die beiden Vorinstanzen hatten den Waldbauern Recht gegeben und ein Waldbetretungsverbot für die Wisente ausgesprochen. Dagegen hat der Trägerverein des Artenschutzprojekts Berufung eingelegt. Die Entscheidung in diesem Fall ist noch offen.

Gerichtsdrama um einen verkauften Chihuahua: Erfolglos hat eine Hundehalterin in Nordrhein-Westfalen versucht, ihre vom Ehemann verkaufte Chihuahua-Hündin Cartier zurückzubekommen. Nach dem Auszug der Frau aus der gemeinsamen Wohnung im Juni 2015 hatte der Ehemann das einjährige Tier heimlich für 640 Euro an eine Hundehalterin nach Siegburg verkauft. Der Mann habe Cartier gegen ihren Willen aus dem Auto gezerrt, sagte die Klägerin. Da die Frau nicht nachweisen konnte, dass der Hund ihr gewaltsam entrissen wurde, wurde die Klage abgewiesen. Die neue Hundehalterin darf das Tier behalten, weil sie es - so wörtlich - gutgläubig erworben hat, begründete das Gericht. Die frühere Hundebesitzerin legte Berufung ein.