Timesharing: EU will Schlupflöcher stopfen

Mit neuen Richtlinien soll kriminellen Anbietern das Handwerk gelegt werden.

Brüssel. Der Markt mit so genannten Teilzeitwohnrechten an Ferienwohnungen ("Timesharing") in Europas Feriengebieten boomt. Ärgerlich für viele Urlauber: Die Branche (10,5 Milliarden Euro Umsatz, 40 000 Beschäftigte) wird beherrscht von skrupellosen Geschäftemachern. Nun legt Brüssel kriminellen Anbietern das Handwerk. Das EU-Parlament wird heute grünes Licht geben für eine neue "Timesharing"-Richtlinie.

Mehr Schutz für Urlauber verspricht EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva, die im vergangenen Jahr den Anstoß zu der Novellierung gab. Die Zustimmung ist allenthalben groß.

Auch professionelle Verbraucherschützer wie etwa Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Kiel, applaudieren. "Der Weiterverkauf von Teilzeitwohnrechten wird ebenso verbessert wie der Schutz vor dubiosen Discount-Ferienclubs."

Es ist noch nicht lange her, da flatterten beim EVZ täglich acht bis zehn Urlauber-Beschwerden auf den Tisch. Zwar hatte die EU bereits 1994 eine Richtlinie erlassen, doch fanden pfiffige Anbieter stets neue Schlupflöcher. Die Folge: Vom klassischen Timesharing - jemand erwirbt für einen festgelegten Zeitraum im Jahr ein langfristiges Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie - ist nichts mehr übrig geblieben. Die neue Masche der Abzocker sind so genannte "Discount-Holiday-Clubs". "Das ist großer Mist und Verdummung hoch drei", sagt Krieger.

Ahnungslose Urlauber würden mit Rubbellosen auf der Straße und allerlei leeren Versprechungen (Preisnachlässe bei Flugreise und Ferienwohnung) sowie Lockangeboten (zwei Wochen Gratis-Urlaub) über den Tisch gezogen. Weit verbreitet: Bei Vertragsunterzeichnung ist eine satte Anzahlung fällig, die sofort eingehalten wird nach dem Motto: so viel, wie die Kreditkarte hergibt.

Brüssel unterbindet diese kriminellen Machenschaften, indem für Teilzeitwohnrechte in "Discount-Clubs" künftig dieselben Spielregeln gelten wie für das klassische Timesharing, nämlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen sowie das Verbot von Anzahlungen. Ferner fallen unter das neue EU-Gesetz "bewegliche" Ferienangebote wie Hausboote, Caravans und Kreuzfahrtschiffe.

Ebenfalls ein großes Ärgernis ist die Abzocke beim Weiterverkauf von Teilzeitwohnrechten. Mit falschen Versprechungen über solvente Interessenten werden vom Verkäufer fragwürdige Vorausszahlungen wie Vertragssicherungsgebühren und Steuern verlangt. "Das ist ein besonders düsteres Kapitel", schimpft Krieger, "der Verbraucher wird mehrere Male gemolken und am Ende steht er mit leeren Händen da, weil die angeblichen Käufer abgesprungen sind."