Ikea, Kfz-Steuer und Halogenlampen Was sich Anfang September für Verbraucher ändert

Frankfurt/Main. Wer sich ab September neue Lampen, Möbel oder Autos kauft, muss sich auf Regeländerungen einstellen. Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher im Überblick:

Symbolbild.

Foto: Fredrik von Erichsen

NEUER ABGASTEST GILT FÜR ALLE NEUWAGEN Bereits seit einem Jahr müssen Autobauer sämtliche neue Fahrzeugtypen mit dem neuen Abgastest WLTP zertifizieren - ab nun müssen alle in der EU verkauften Neuwagen mit WLTP getestet worden sein. Der neue Test ist deutlich strenger als der für seine Schlupflöcher bekannte alte Test und liefert realistischere - also höhere - Abgaswerte.

Für die Autohersteller bedeutet die Umstellung einen riesigen Aufwand, der im Fall des Volkswagen-Konzerns noch voraussichtlich bis zum Jahresende für Lieferprobleme sorgen wird. Darüber hinaus sorgt WLTP bei Neuwagenkäufern auch für höhere Kosten: Da die offiziellen Abgaswerte höher liegen als früher und die Kfz-Steuer an die Abgaswerte gekoppelt ist, steigt die Steuer ebenfalls in geringem Maße. Das Finanzministerium will die Auswirkungen des WLTP-Verfahrens auf die Kfz-Steuer zwölf Monate lang prüfen, bevor sie über eventuelle Entlastungen für Autofahrer entscheidet.

ENERGIEHUNGRIGE HALOGENLAMPEN VERSCHWINDEN Nach der Glühbirne verbietet die EU nun auch viele Halogenlampen. Um Energie zu sparen, dürfen in der EU keine Halogenlampen der schlechten Energieklasse D mehr produziert werden. Das betrifft vor allem birnenförmige Leuchten. Spots sowie Halogenlampen in Schreibtischleuchten und Flutlichtern sind hingegen ausgenommen. Die Händler dürfen Restbestände weiterhin verkaufen. Alternativen zur Halogenlampe sind Energiesparlampen und LED-Lichter.

IKEA VERSCHÄRFT RÜCKGABEREGELN Kunden können ihre beim schwedischen Möbelhaus Ikea gekauften Produkte weiterhin 365 Tage lang gegen eine Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben - allerdings nur "sofern diese neu und unbenutzt sind". Neu und unbenutzt heißt laut einer Sprecherin, dass die Kunden die Möbel auch auspacken und aufbauen dürfen. Sie dürften sie allerdings nicht verwenden, und bei Schäden beim Abbau gebe es auch kein Geld zurück. Unverändert bleibe die Regelung für Matratzen: Diese könnten weiterhin ein Jahr lang Probe gelegen werden.

AUTOBESITZER SOLLEN WAGEN BALD ONLINE NEU ZULASSEN KÖNNEN Autobesitzer in Deutschland sollen bald auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Lauf des nächsten Jahres in Kraft treten soll.

Digital außer Betrieb gesetzt werden können Fahrzeuge auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen bereits seit 2015. Seit vergangenem Jahr ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wiederzuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei einem Halterwechsel möglich sein. afp/dpa