Wie privat ist Facebook?
Das Sozialnetzwerk gehört für Millionen Nutzer zum Alltag. Dabei gewähren manche unnötig viel Einblick.
Düsseldorf. „Tina braucht neue Energie auf der Schatzinsel“, „Dirk braucht Hilfe, um einen verlorenen Hasen wiederzufinden“. Meldungen wie diese kennt jeder Nutzer, der Mitglied des Sozialnetzwerks Facebook ist. Sie stehen für Spiele mit Namen wie „Schatzinsel“ und „Die Farm“ und es bedeutet, dass Facebook-Nutzer wie Tina und Dirk dort mitspielen und neue Aufgaben lösen müssen. Indem sie sich für ein solches Spiel registriert haben, haben sie dem Anbieter das Recht eingeräumt, Meldungen über ihren Zwischenstand auf ihren privaten Facebook-Seiten zu veröffentlichen.
Die aktuelle Erkenntnis, dass Spieleanbieter dieses Recht auch hätten missbrauchen können, dass sie sogar Zugang zu privaten Daten der Nutzer hatten, nährt Kritik. Ist es Nutzern überhaupt möglich, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten? Um diese Frage zu beantworten, muss man das System Facebook verstehen. Jeder, der sich dort registriert, bekommt eine eigene Seite, auf der er sich präsentieren kann. Er kann — muss aber nicht — einen Steckbrief anlegen und Fotos hinterlegen.
Auf der Seite befindet sich zudem eine Pinnwand. Der Nutzer kann darauf Nachrichten hinterlassen, zum Beispiel was er gerade macht oder wie es ihm geht. Auch Nachrichten von Freunden (Nutzer die sich mit ihm per Mausklick „befreundet“ haben) erscheinen dort.
Wichtig ist: Der Nutzer entscheidet selbst, wer seine persönlichen Daten und seine Pinnwand sehen kann. Er hat die Wahl zwischen „alle“, „nur Freunde“ sowie „nur Freunde und ihre Freunde“. Das allerdings muss er im Bereich „Privacy Settings“ selbst einstellen. Wer bei der Facebook-Anmeldung die Standard-Voreinstellung übernimmt, dessen Daten sind für alle frei sichtbar.
Das verdeutlicht die zweite Seite der Facebook-Nutzung: Denn natürlich hat der Betreiber selbst freien Zugang zu allen Daten und räumt auch Drittanbietern Sonderrechte ein. Nutzer sollten deshalb regelmäßig ihre Facebook-Einstellungen überprüfen und nur dann Zusatzleistungen abonnieren, wenn deren Geschäftsbedingungen nachvollziehbar formuliert sind.