Anschläge bisher ohne Einfluss auf Weihnachtsmarkt-Reisen
Berlin (dpa/tmn) - Anschläge in Paris und Terrorgefahr auch in Deutschland: Viele Menschen sind durch die aktuellen Ereignisse verunsichert. Die Sicherheitsmaßnahmen werden deshalb vielerorts verstärkt.
Was jedoch bedeutet das für Reisende und Veranstalter?
Der Veranstalter Berge & Meer hat durch die Ereignisse in Paris und Hannover bisher keinen Einfluss auf Buchungszahlen registriert. Auch Stornierungen wegen Terrorangst hat es bisher nicht gegeben, hieß es auf Anfrage. Im Augenblick sehe man keinen Grund, Weihnachtsmarkt-Reisen vom Markt zu nehmen, teilte der Veranstalter am Mittwoch mit. Sollten Weihnachtsmärkte abgesagt werden, sähe das anders aus. Kunden hätten sich bisher noch nicht mit Fragen zum Thema gemeldet.
Anders beim Veranstalter Dargel Reisen in Hamm: Dort gab es Anrufe besorgter Kunden. Die Verängstigung sei nachvollziehbar, sagte Manuel Dargel, einer der Geschäftsführer. Denn auf den Märkten sind große Menschenansammlungen unterwegs. Angaben zum Einfluss auf Buchungszahlen machte er nicht. Das Thema dürfte alle Veranstalter solcher Reisen beschäftigen, schätzt Dargel.
Dertour in Frankfurt hat bisher vereinzelt Kundenanfragen erhalten, sagte eine Sprecherin. Bei Dertour orientiere man sich an den Einschätzungen des Innenministeriums. Dort hat es keine Warnung für Weihnachtsmärkte gegeben - deshalb gebe es von Seiten Dertours auch keine Überlegungen, Weihnachtsmarkt-Reisen abzusagen.
Angst vor Terror ist zunächst kein ausreichender Grund für eine kostenlose Reise-Stornierung. Allerdings sind Veranstalter unter Umständen kulant. „Man sollte bei solchen Ängsten mit ihnen Kontakt aufnehmen“, rät Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Wenn keine Stornierung möglich ist, klappt vielleicht eine Umbuchung auf eine andere Reise. „Der Veranstalter will seine Kunden behalten.“
Muss ein geplanter Weihnachtsmarktbesuch ausfallen, etwa weil der Markt wegen konkreter Terrorgefahr geschlossen bleibt, haben Urlauber einen Minderungsanspruch gegenüber dem Veranstalter, erklärt Degott. Schadenersatzansprüche bestehen aber nicht, da es sich um „höhere Gewalt“ handelt. Das gilt auch für die Absage einer Reise wegen Terrorgefahr. „Dann gibt es nur das Geld zurück.“