EU: Mehr Rechte für Busreisende
Straßburg (dpa) - Bares Geld bei Verspätungen, Ausfällen oder Unfällen: Das klingt gut, doch der Teufel steckt im Detail. Die neuen Bestimmungen für Busreisende gelten nur für wenige. Anspruch hat nur, wer mit einem Linienbus quer durch Europa fährt.
Nach Flugpassagieren und Bahnkunden bekommen nun auch Fernbusreisende in der EU ein Recht auf Entschädigung. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer und treten voraussichtlich erst ab Ende 2013 in Kraft. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag (15. Februar) in Straßburg mit großer Mehrheit für den Gesetzesvorschlag. Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Bei Verspätungen ohne Anschlussmöglichkeiten sollen Reisende eine oder höchstens zwei Hotelübernachtungen von bis zu 80 Euro bezahlt bekommen.
Die Regeln betreffen Linienbusverbindungen quer durch Europa, sie gelten nicht für Charterfahrten, zum Beispiel nicht für die Ausflugsfahrt von Düsseldorf zum Weihnachtsmarkt nach Straßburg. Für verloren gegangenes Gepäck gibt es eine Entschädigung, höchstens jedoch 1200 Euro.
Busreisende in Deutschland, die bereits jetzt mit Verspätungen zu kämpfen haben, müssen vorerst auf die Kulanz der Unternehmen hoffen. Ein Recht auf Entschädigung sei bisher nicht rechtlich verbrieft, sagte Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Busreisende sollten sich bei starken Verspätungen oder anderen Beschwerden deshalb zuerst an das Unternehmen wenden. „Wenn die Antwort nicht befriedigend ausfällt, können Sie sich an uns wenden, und wir versuchen, eine zufriedenstellende Lösung für alle zu finden“, erklärte Klewe.
Busunternehmern drohen vorerst keine schlaflosen Nächte: Die Mitgliedsländer können einheimischen Unternehmern, die nur im Inland unterwegs sind, eine Schonfrist bei der Umsetzung dieser Regelungen von bis zu acht Jahren einräumen.
Begrüßt hat das Parlament die Maßnahmen für Behinderte. Hilfsmittel wie Rollstühle und Blindenhunde können kostenlos mitgeführt werden. Auch wenn eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese Recht auf eine freie Fahrt - doch verbindlich sind diese Vorgaben nicht. Wenn ein Busunternehmer keinen Platz für den Rollstuhl hat, hat der Behinderte Pech gehabt.