„Huch, zu wenig Sprit!“ - Airline-Personal darf Witze machen
Hannover (dpa/tmn) - Humor kann eine heikle Situation retten. Ein geschmackloser Scherz lässt sie leicht kippen. An witzigen Durchsagen im Flugzeug scheiden sich die Geister. Die einen lachen sich schlapp, die anderen werden panisch und fragen sich: Darf der das?
Hannover (dpa/tmn) - Humor kann eine heikle Situation retten. Ein geschmackloser Scherz lässt sie leicht kippen. An witzigen Durchsagen im Flugzeug scheiden sich die Geister. Die einen lachen sich schlapp, die anderen werden panisch und fragen sich: Darf der das?
„Ob der Sprit reicht, werden wir schon merken“ - solche lustig gemeinten Ansagen von Piloten, Crew oder Bodenpersonal kommen nicht bei jedem Fluggast gut an. Rechtlich verboten seien sie aber nicht, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Zwar könnten Passagiere vor Gericht theoretisch eine Minderung oder Rückzahlung des Reisepreises verlangen, wenn sie wegen der Fluggesellschaft in Todesangst geraten sind. Um Geld zurückzubekommen, muss aber schon mehr passieren.
Im Juli 2008 gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Passagier Recht, der wegen einer Notlandung - die aber letztlich glimpflich ausging - nach eigenen Angaben Todesängste ausgestanden hatte (Az.: X ZR 93/07). Nach Ansicht der Richter hatte er trotzdem Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises, weil der große Schreck den Erholungseffekt des Urlaubs zunichtegemacht habe. „Ein Scherz reicht aber eher nicht aus“, vermutet Degott. „Der ist mit solchen gewährleistungsrechtlichen Kategorien kaum zu fassen.“
Lustig gemeinte Ansagen beim Check-In oder scherzhafte Durchsagen während des Fluges sind keine Seltenheit. Das Buch „Sorry, wir haben die Landebahn verfehlt: Kurioses aus dem Cockpit“ schildert derartige Erlebnisse von Passagieren. Eine Frau berichtet darin etwa von einem Flug, auf dem die Stewardess plötzlich schrie: „Oh mein Gott, die Tragfläche!“. Dann habe die Flugbegleiterin gestanden: „Ich wollte das immer schon mal machen. Entschuldigen Sie. Wir werden in Kürze mit dem Servieren der Bordgetränke beginnen.“
Auch die Airlines selbst verbieten ihren Mitarbeitern solche Späße in der Regel nicht ausdrücklich, sondern setzen auf gesunden Menschenverstand ihres Personals. „Wenn etwa Gäste mit Flugangst eh schon arg angespannt sind, will man das ja nicht noch durch Scherze verstärken“, sagt Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty.
Piloten der Airline hätten keine Vorgaben für ihre Ansagen vor dem Start und während des Fluges, sagt Lamberty. Für die Kabinencrew gebe es dagegen sogenannte Ansagenbücher, in denen steht, wie sie zum Beispiel den Sitzgurt, die Schwimmwesten oder die Notausgänge erklären müssen. Oft sei der Wortlaut sogar gesetzlich vorgegeben. Aber die Flugbegleiter dürften auch davon abweichen - in Maßen. In bestimmten Situationen sei eine lockere Ansage schon mal okay. „Zum Beispiel um die Gäste bei einer Verspätung mit einem Lächeln zu versöhnen. Wie oft an Bord, kommt es auch hier aufs Fingerspitzengefühl an.“