Lufthansa-Piloten streiken ab Mittwoch drei Tage
Frankfurt/Main (dpa) - Kaum ist der Warnstreik im öffentlichen Dienst vorbei, schon wird der nächste Streik angekündigt. Ab Mittwoch verweigern die Lufthansa-Piloten für drei Tage die Arbeit.
Die Piloten der Lufthansa wollen ab Mittwoch kommender Woche streiken. Sie kündigten einen dreitägigen Ausstand an, der am Mittwoch (2. April) um 00.00 Uhr beginnen und am Freitag (4. April) um 23.59 Uhr enden soll.
In dem Tarifkonflikt um höhere Gehälter und die Zukunft der Übergangsrenten habe es trotz mehrerer Treffen keine Annäherung mit der Lufthansa gegeben, erklärte die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Freitag in Frankfurt. In einer Urabstimmung hatten die Piloten mit sehr großer Mehrheit für einen Arbeitskampf gestimmt.
Die Streikankündigung trifft den Zeitraum der Osterferien in Niedersachsen und Bremen. Ursprünglich hatte die VC angekündigt, in den Osterferien nicht streiken zu wollen.
„Der von uns angekündigte Verzicht, die Osterferien nicht mit Arbeitskämpfen zu belasten, wurde anscheinend vom Management nicht als Zeichen unseres Verantwortungsbewusstseins gegenüber den Urlaubsreisenden verstanden. Wir lassen uns von Lufthansa nicht hinhalten“, erklärte die VC-Tarifexpertin Ilona Ritter. Weitere Streiks bis zum Ende der Osterferien seien nach derzeitigem Stand ausgeschlossen.
Die rund 5400 Piloten der Lufthansa-Passagiersparte kämpfen für höhere Gehälter und insbesondere für den Fortbestand ihrer bisherigen Übergangsrenten.
Betroffen von den Streiks wären die Gesellschaften Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings. Die Konzerntöchter Swiss und Austrian Airlines haben eigene Tarifverträge und würden von einem Ausstand bei der Lufthansa nicht getroffen.
Für betroffene Reisende gilt: Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Eine Ausgleichszahlung steht ihnen jedoch nicht zu, da es sich laut dem Bundesgerichtshof bei einem Streik um höhere Gewalt handelt.