Fluggäste haben bei Streik Anspruch auf Ersatzbeförderung
Hannover (dpa/tmn) - In den kommenden Tagen dürfte es im Luftverkehr gleich an mehreren Stellen Probleme geben. Die Piloten der Lufthansa und auch die Gewerkschaft Verdi haben Streiks angekündigt. Wenn deshalb Flüge ausfallen, sind Fluggäste jedoch nicht ohne Rechte.
Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Am Donnerstag (27. März) drohen an den Flughäfen in Frankfurt/Main, München, Köln-Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart größere Behinderungen durch Streiks im öffentlichen Dienst. Auch die Piloten von Lufthansa haben vor kurzem Streiks angekündigt. Ein genauer Termin steht hier aber noch nicht fest. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?
Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Normalerweile steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.
Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?
Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.
Wie sollten sich Reisende am Donnerstag verhalten?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge am Donnerstag mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.
Wie gehen die Airlines mit der Situation um?
Lufthansa bietet seinen Passagieren von annullierten Flügen eine einmalige, kostenlose Umbuchung im gleichen Tarif an. Dafür muss das Ticket vor oder am 25. März für Flüge am 27. März von beziehungsweise nach Frankfurt, München, Köln, Düsseldorf, Hamburg, Hannover oder Stuttgart erworben worden sein. Das gilt auch für die Partner-Gesellschaften Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines. Für Reisen innerhalb Deutschlands können die Gäste ihr Flug- gegen ein Bahnticket am Check-in oder im Internet eintauschen. Eine Sprecherin von Air Berlin teilt mit, dass Gäste, die von streikbedingten Flugstreichungen betroffen sind, kostenlos auf Flüge bis zum 31. Mai umbuchen oder stornieren können. Condor plant keine Flugstreichungen. Die An- und Abflugzeiten von zwölf Flügen wurden geändert, so dass sie nicht in die Streikzeiten fallen. Davon sind 3000 Passagiere betroffen. Vier Flüge wurden von Frankfurt nach Düsseldorft verlegt. Dort werde mit geringeren Auswirkungen des Ausstands gerechnet, sagte ein Condor-Sprecher.