Lufthansa-Piloten wollen am Dienstag in Frankfurt streiken

Frankfurt/Main (dpa/tm) - Reisende müssen sich erneut auf Ausfälle und Verzögerungen bei der Lufthansa einstellen. Die Pilotengewerkschaft Cockpit bestreikt diesmal Langstreckenflüge am Drehkreuz Frankfurt.

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Alle Infos rund um den Streik finden Passagiere hier.

Es ist bereits die fünfte Streikwelle: Lufthansa-Piloten wollen am Dienstag (30. September) am größten deutschen Flughafen in Frankfurter die Arbeit niederlegen. Was Passagiere wissen müssen - hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Flüge werden bestreikt?

Zwischen 8.00 und 23.00 Uhr sollen keine Langstreckenflüge starten, wie die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Montag mitteilte. Betroffen seien Flüge mit den Langstreckenjets Airbus A380, Boeing B747, Airbus A330 un Airbus A340.

Gibt esAlternativ-Flüge?

Lufthansa arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, am Dienstag doch noch einige Langstreckenflüge ab Frankfurt stattfinden zu lassen. Der Sonderflugplan werde im Laufe des Tages auf der Homepage lufthansa.com veröffentlicht, sagte ein Unternehmenssprecher am Montag in Frankfurt. Da die VC den Streik auf bestimmte Flüge beschränkt hat, seien Auswirkungen auf andere deutsche Flughäfen nicht zu erwarten. Lufthansa fliegt auch von München und Düsseldorf einige Langstreckenziele an.

Was passiert mit wartenden Passagieren?

Bei einem Pilotenstreik muss sich die Airline um die Reisenden am Flughafen kümmern. Wenn diese längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Eine Pritsche im Terminal reicht in der Regel nicht aus - es muss aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline ebenfalls zahlen.

Gibt es Anspruch auf Entschädigung?

Bei Flugausfällen oder größeren Verspätungen wegen eines Streiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik wie der von den Lufthansa-Piloten gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.

Was ist der Hintergrund des Streiks?

Hintergrund ist der festgefahrene Tarifkonflikt um die Versorgung von rund 5400 Lufthansa-Piloten beim Übergang in den Ruhestand. „Da das Lufthansa-Management auch weiterhin kein kompromissfähiges Angebot vorgelegt hat, sehen wir uns zu diesen weiteren Maßnahmen gezwungen“, teilte VC mit. Man sei aber weiterhin jederzeit einigungsbereit, um Streiks abzuwenden.

Die VC hat bereits bei vier Streikwellen 4300 Flüge ausfallen lassen, Hunderttausende Reisende waren betroffen. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass die Lufthansa aus Spargründen den Einsatz externer Piloten auf Langstrecken prüft.