Nicht nach der 36. Woche: Fliegen in der Schwangerschaft

Berlin (dpa/tmn) - Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit - deshalb muss sie einer Flugreise auch nicht im Wege stehen. Dennoch gibt es einiges, was Schwangere beachten müssen. Die Fluggesellschaften haben unterschiedliche Regelungen, was das Fliegen von Schwangeren angeht.

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„Manche nehmen Schwangere bis zur 30. Woche mit, andere bis zur 36. Woche“. Das sagt Doris Scharrel vom Berufsverband der Frauenärzte. Lufthansa befördert Frauen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche oder vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin.

Einschränkungen gibt es bei Mehrlingsschwangerschaften: Hier erlaubt etwa die Lufthansa Schwangeren das Fliegen grundsätzlich nur bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche.

Manche Airlines erbitten außerdem ein ärztliches Attest, andere verlangen ab der 28. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung darüber, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Flugreise bestehen. Lufthansa etwa empfiehlt Schwangeren, so ein Attest ab der 28. Woche mitzunehmen, sagt Sprecher Michael Lamberty.

Darin sollte aufgeführt sein: die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft, der erwartete Geburtstermin sowie die ausdrückliche Erwähnung, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert. „Eine Schwangere, die fliegen will, sollte sich immer bei der Fluggesellschaft erkundigen“, rät Scharrel.

Und grundsätzlich gilt natürlich: Nur weil die Airline das Okay gibt, heißt das nicht, dass man ins Urlaubsland einreisen darf. Die einzelnen Staaten können abweichende Bestimmungen haben. Die Grenzbehörde der USA etwa gibt an, dass Schwangere nachweisen müssen, dass sie während ihrer Reise ausreichend krankenversichert sind und vorhaben, in ihr Heimatland zurückzukehren.

Und was sind die Risiken eines Fluges? Bei langen Flügen ist etwa die Gefahr für Thrombosen erhöht. „Deshalb sollte die Schwangere unbedingt Kompressionsstrümpfe und leichte, nicht einengende Kleidung tragen“, rät Scharrel. Wichtig außerdem: viel trinken und Anti-Thrombose-Übungen machen. Werdende Mütter sollten immer wieder aufstehen und den Gang auf und ab laufen, rät Hebamme Ursula Jahn-Zöhrens. Am besten besprechen Schwangere die Thrombose-Prophylaxe vorab mit dem Arzt.

„Wenn eine Frau unter Schwangerschaftsübelkeit und -erbrechen leidet, kann das Fliegen sehr unangenehm werden“, sagt Scharrel. Sie rät in diesen Fällen zu Akupressurbändern. Im Ausnahmefall können ärztlich empfohlene Medikamente sinnvoll sein.

Die mit Fruchtwasser gefüllte Gebärmutter bekommt beim Starten und Landen eine Eigendynamik, ähnlich wie der gefüllte Magen im Fahrstuhl, erklärt Scharrel. „Das ist manchmal unangenehm, aber harmlos.“ Der Druck in einer Flugkabine entspreche einer Höhe von etwa 2000 bis 2500 Metern. „Dabei kommt es nicht zu dem häufig befürchteten Sauerstoffmangel für Mutter und Kind und damit auch nicht zu kritischen Druckveränderungen in der Fruchthöhle.“ Zwar ist die Strahlung in der Luft höher als am Boden, gibt Hebamme Jahn-Zöhrens zu bedenken. Scharrel beruhigt aber: Die Gefahr durch Strahlung sei bei gelegentlichen Langestreckenflügen nicht von Bedeutung.

Im manchen Fällen sollte eine Frau aber vom Fliegen absehen. Dazu gehören etwa Wehentätigkeit in der Schwangerschaft, Thrombose, starke Übelkeit und Kreislaufprobleme, sagt Jahn-Zöhrens. Auch bei Risikoschwangerschaften mit erhöhtem Blutdruck oder wenn eine Öffnung des Muttermundes vorliegt, wird aus dem Boarding erst einmal nichts. Und bei manchen Mehrlingsschwangerschaften, einer Vorgeschichte mit Früh- und Fehlgeburten, Blutungen oder einer Fehllage der Plazenta ist es ebenfalls ratsam, von einer Flugreise Abstand zu nehmen, sagt Frauenärztin Scharrel. Im Zweifel gilt: Immer mit dem Arzt sprechen.