Nur ein Zimmer und Lärm: Minderungsrechte bei Hotelmängeln
München (dpa/tmn) - Nur ein Hotelzimmer für die komplette Familie, ein vermüllter Strand und Diskolärm, der ins Schlafzimmer dringt: Entspricht der Urlaub nicht dem gebuchten Standard, können Reisende einen Teil des Preises zurückverlangen.
Wenn das Hotel nicht dem gebuchten Standard entspricht, können Reisende einen Teil des Zimmerpreises zurückverlangen. Wie viel sie im Einzelfall erwarten dürfen, erklärt der ADAC: Verfügt das gebuchte Familienzimmer mit mehreren Schlafzimmern über lediglich einen Raum für eine vierköpfige Familie, sind 25 Prozent realistisch.
Verbraucher, die bei einer sogenannten Roulette-Reise ungewollt ein Zimmer in einem FKK-Club zugeteilt bekommen, bekommen bis zu 50 Prozent des Reisepreises erstattet, so der ADAC. Bekommen die Gäste in einem Hotel in angeblich ruhiger Lage aufgrund von Diskothekenlärm kein Auge zu, können sie mit 20 Prozent Rückerstattung rechnen.
Bei Reisemängeln gilt generell: Die Reiseleitung umgehend informieren, damit sie Gelegenheit bekommt, Abhilfe zu schaffen. Andernfalls verfallen die eigenen Ansprüche möglicherweise. Der ADAC empfiehlt außerdem, Mängel anhand von Film- oder Fotoaufnahmen zu dokumentieren und unabhängige Zeugen hinzuziehen. Nach der Rückkehr haben die Urlauber einen Monat Zeit, um Rückforderungen an das Reiseunternehmen zu stellen.