Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck gelockert
Brüssel (dpa/tmn) - Die strengen Flüssigkeitsregelungen im Handgepäck bei Flügen sind ab sofort etwas lockerer. Das gilt aber nur für Urlauber, die ihren Flug außerhalb der EU starten und innerhalb der EU umsteigen.
Seit Freitag (31. Januar) dürfen Passagiere laut einer EU-Verordnung Flüssigkeiten, die sie an Flughäfen außerhalb der EU gekauft haben, beim Umsteigen innerhalb der EU an Bord nehmen. Das gilt etwa für einen deutschen Urlauber, der auf dem Flughafen von New York im Duty-Free-Shop eine Flasche Whiskey kauft. Steigt er bei seiner Reise nach Berlin in London um, darf er die Flasche weiter mit sich führen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Flasche in einer versiegelten Plastiktüte steckt. Auch für Passagiere aus Europa, die in den USA umsteigen, gelten die neuen Regeln. Nach Ansicht von Experten könnte dies das Ende des Flüssigkeitsverbots bedeuten.
Im Jahr 2006 waren die derzeit geltenden Regelungen eingeführt worden, nachdem islamistische Terroristen versucht hatten, Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord von Flugzeugen zu schmuggeln. Flüssigkeiten in Mengen über 100 Milliliter dürfen seitdem nicht mehr ins Handgepäck. Kleinere Mengen müssen in verschließbaren Beuteln transportiert werden. Ausnahmen sind Babynahrung und Medikamente.