Doch die Kosten für den Rechtsbeistand muss die Fluggesellschaft nur bezahlen, wenn sie sich mit der Zahlung nachweislich in Verzug befunden hat. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 189/15).
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger keine Mahnung geschickt, sondern sofort den Anwalt beauftragt. Die Kosten dafür musste er selbst tragen, urteilten die Richter. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.