Bahnstreik angekündigt - Was Fahrgäste wissen sollten

Berlin (dpa/tmn) - Bei der Bahn stehen neue Streiks an. An den Bahnhöfen werden bald also wieder genervte Fahrgäste stehen. Sie sollten ihre Rechte und Möglichkeiten kennen:

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Angebote der Bahn: „Es wird natürlich wieder Kulanzregelungen geben“, heißt es vonseiten der Deutschen Bahn. Bei den vorausgegangenen Streiks umfassten sie zum Beispiel, dass Fahrgäste ihr Ticket und die Reservierung kostenlos erstatten lassen konnten. Außerdem war es teils möglich, statt des gebuchten den nächsten - auch höherwertigen - Zug zu nutzen.

Auskunft: Die Nummer der Servicehotline lautet: 0180 6 99 66 33 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf). Bei den letzten Streikaktionen wurde aber auch eine kostenlose Infoline geschaltet.

Liveauskunft: Unter bahn.de/liveauskunft finden Fahrgäste - auch ohne Streiks - Auskunft darüber, welche Züge wann abfahren. Auf dem Smartphone sind die Angaben mit der App DB Navigator oder unter m.bahn.de zu finden.

Erstattung bei Verspätung: Generell gilt die Regel, dass Fahrgäste einen Teil des Ticketpreises zurückbekommen, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn kann in so einem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.

Antrag: Das Fahrgastrechte-Formular gibt es auf der Webseite der Bahn im pdf-Format zum Ausdrucken.