Bundespolizei darf Zugreisende nach Aussehen kontrollieren

Koblenz (dpa) - Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag (27.

März) veröffentlichten Urteil entschieden.

Auf Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt würden, dürften Beamte die zu kontrollierenden Menschen nach dem Aussehen auswählen, entschieden die Richter in Koblenz (Aktenzeichen 5 K 1026/11.KO). Damit scheiterte die Klage eines Mannes, der sich gegen eine solche Kontrolle im Zug gewehrt hatte.

Bei dem Kläger handelt es sich nach Angaben des Gerichts um einen dunkelhäutigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dieser sei auf einer der betroffenen Strecken, die das Gericht nicht nennen wollte, von zwei Bundespolizisten aufgefordert worden, seinen Ausweis zu zeigen. Als er sich weigerte, kam es zum Streit, die Beamten durchsuchten seinen Rucksack. Nachdem sie nichts fanden, brachten sie den Mann in eine Dienststelle und entdeckten dann einen Führerschein.

In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Mann erklärte ein Beamter, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium bei der Auswahl sei die Hautfarbe. Gegen dieses Vorgehen klagte der Mann und scheiterte nun.

Nach Überzeugung der Koblenzer Richter müssen Beamte bei Kontrollen „grenzpolizeiliche Erfahrungen“ zugrunde legen. Ein willkürliches Vorgehen sei daher ausgeschlossen. In dem konkreten Fall sei der Kläger auf einer Strecke kontrolliert worden, die für unerlaubte Einreisen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt werde. Da zudem nur Stichproben-Kontrollen möglich seien, dürften Beamte die Menschen auch nach deren Aussehen auswählen.