Fehler in den Reiseunterlagen: Urlauber können zurücktreten
Wuppertal (dpa/tmn) - Planbarkeit und Verlässlichkeit sind Vorzüge einer Pauschalreise. Werden diese Komponenten beeinträchtigt, etwa weil die Reiseunterlagen des Veranstalters unvollständig oder falsch sind, ist das ein Mangel.
Ein betroffenes Paar bekam Recht.
Sind die Reiseunterlagen fehlerhaft, müssen Urlauber die Reise nicht antreten. Ihnen steht dann Schadenersatz zu, urteilte das Landgericht Wuppertal (Az.: 9 S 294/11). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise nach Ägypten mit Flug, Hotelaufenthalt und Nilkreuzfahrt gebucht. Weil die Reiseunterlagen Fehler aufwiesen, unter anderem war der Name der Ehefrau sowie das Hotel falsch, sagte der Reiseveranstalter zu, die Unterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Dies erfolgte jedoch nicht. Telefonisch war der Veranstalter nicht zu erreichen.
Der Kläger trat die Reise deshalb nicht an und verlangte Schadenersatz. Das Amtsgericht Solingen hatte ihm diesen bereits zugesprochen, das Landgericht Wuppertal gab dem Kläger im Berufungsverfahren ebenfalls Recht. Das Fehlen der korrekten Reiseunterlagen sei ein Reisemangel.