Große Verspätung: Passagiere erhalten Getränke

Rüsselsheim (dpa/tmn) - Verspätet sich ein Flug massiv, muss sich eine Airline um kranke Passagiere kümmern und ihnen - wie anderen Passagieren auch - Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Tut sie das nicht, steht den kranken Passagieren Schadenersatz zu.

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Ein Mann hatte einen Flug von Santo Domingo nach Frankfurt gebucht. Trotz mehrstündiger Verspätung erhielt der Diabetiker kein Wasser von der Airline. Das Amtsgericht Frankfurt sprach ihm nun Schadenersatz zu (Az.: 3 C 479/13 [36]). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.

Das Flugzeug des Klägers sollte um 15.25 Uhr starten. Nachdem der Mann gegen 13.00 Uhr eingecheckt hatte, befand er sich im internationalen Teil des Flughafens, wo alle Geschäfte verschlossen waren. Nachdem der Start mehrfach verschoben worden war, wurde den Passagieren mitgeteilt, dass sie per Bus zum Flughafen in Punta Cana gebracht werden, um von dort abzufliegen. Der Transfer erfolgte gegen 19.00 Uhr. In der Zwischenzeit hatte der Mann, der an Diabetes mellitus leidet, trotz mehrfacher Nachfragen kein Wasser erhalten. Auch auf dem Bustransfer und am Flughafen Punta Cana bekam er nichts zu trinken. Er forderte deshalb neben der Ausgleichszahlung Schadenersatz in Höhe von 200 Euro.

Beides sprach ihm das Gericht zu. Bei einer Flugannullierung sei die Airline verpflichtet, die Passagiere mit Speisen und Getränken zu versorgen. Das habe sie aber nicht getan. Durch seine Krankheit sei dem Mann ein Schaden in Form einer Gesundheitsbeeinträchtigung entstanden. Der Auffassung der Airline, der Mann hätte sich selbst mit Wasser versorgen müssen, folgte das Gericht nicht. In die Sicherheitszonen des Flughafens dürfe man nur geringe Mengen Flüssigkeit mitnehmen.