Kein Schmerzensgeld nach turbulentem Flug
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn sich die Ankunft am Ziel nach einem turbulenten Flug deutlich verspätet, rechtfertigt das keine Schmerzensgeldzahlung. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor.
Verspätet sich ein Flug aufgrund von Turbulenzen deutlich, gibt es dennoch kein Schmerzensgeld für Passagiere. Das gelte auch dann, wenn die Maschine zunächst zwischengelandet ist und die Passagiere mehrere Stunden auf den Weiterflug warten mussten, entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S44/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem Fall hatte der Kläger einen Flug von Berlin über Frankfurt nach Baku gebucht. Schon beim Umsteigen in Frankfurt kam es zu zwei Stunden Verspätung. Den Landeanflug auf Baku brach der Pilot wegen gefährlicher Seitenwinde ab und landete 800 Kilometer entfernt. Dort erfuhren die Passagiere erst fünf Stunden später, dass sie mit einem gecharterten Flugzeug weiterfliegen könnten. Die Ankunft in Baku war schließlich um 14 Stunden verspätet. Der Kläger gab an, die Fluggäste seien während des Wartens auf engstem Raum zusammengepfercht worden. Die langen Stunden der Ungewissheit hätten ihn zusätzlich belastet.
Er verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der körperlichen und schweren psychischen Belastung. Das Amtsgericht wies das zurück, das Landgericht schloss sich dem an: Von einer „Körper- oder Gesundheitsverletzung“ sei in diesem Fall nicht auszugehen.