Urteil Kuwait Airways darf israelischen Staatsbürger abweisen

Frankfurt/Main (dpa) - Die Fluggesellschaft Kuwait Airways muss keine israelische Staatsangehörigen befördern. Das entschied das Landgericht Frankfurt.

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Die Richter wiesen damit die Klage eines Passagiers gegen die kuwaitische Airline auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurück. Der Anwalt des israelischen Klägers zeigte sich in einer ersten Stellungnahme „tief schockiert“ über die Entscheidung und kündigte Berufung an. Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte die Bundesregierung auf, „sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen“.

„Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland“, sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. „Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben.“

Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.

Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden“, hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.

„Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf“, hieß es in einer Stellungnahme des Zentralrats der Juden in Deutschland, der mit Unverständnis auf das Urteil reagierte. „Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnert an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten.“

Das Gericht konnte keine Diskriminierung des Klägers erkennen: Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.