Nicht angeschnallt im Flieger: Kapitän darf Passagier rauswerfen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer sich nicht anschnallt, muss da bleiben - das gilt zumindest im Flugzeug. So hat jetzt ein Gericht in einem Fall entschieden, bei dem Passagiere aufgrund eines auffälligen Geruches nicht ihre Plätze einnehmen wollten.
Ein Flugkapitän darf Passagiere aus dem Flugzeug verweisen, wenn diese sich nicht anschnallen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 13 U 231/08). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin.
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Gruppe von Fluggästen geweigert, ihre Plätze einzunehmen und sich anzuschnallen. Das Oberlandesgericht urteilte, dass der Pilot deshalb das Recht hatte, sie aufzufordern, das nachzuholen oder auszusteigen. Nachdem diese Aufforderung keine Wirkung hatte, sei ihm keine andere Wahl geblieben, als die Gruppe von Bord zu schicken.
Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass in einem Teil der Maschine zu Beginn des Startvorgangs ein auffälliger Geruch bemerkt wurde. Denn wären die Fluggäste verängstigt gewesen, hätten sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, auszusteigen. Den Transport der flugwilligen Gäste durften sie jedoch nicht blockieren.