Streiks bei Germanwings - Tausende Fluggäste betroffen
Köln (dpa/tmn) - Der Streik der Flugkapitäne von Germanwings hat deutschlandweit zu zahlreichen Flugausfällen geführt. Rund 15 000 Passagiere waren betroffen. Welche Rechte haben Fluggäste im Streikfall?
Köln (dpa/tmn) - Der Streik der Flugkapitäne von Germanwings hat deutschlandweit zu zahlreichen Flugausfällen geführt. Rund 15 000 Passagiere waren betroffen. Welche Rechte haben Fluggäste im Streikfall?
Etwa 15 000 Passagiere konnten am Freitag (29. August) ihre Flugreise wegen des Streiks bei der Lufthansa-Tochter Germanwings nicht antreten. Von dem Ausstand waren vor allem Inlandsflüge und die Airports in Köln und Stuttgart betroffen. Nach Angaben von Flughafensprechern kam es trotz der Ausfälle aber zu keinen massiven Beeinträchtigungen.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Fluggesellschaft waren nur wenige Fluggäste von dem Streik überrascht worden. Die meisten hatten sich im Vorfeld über die Änderungen informiert. Es gab aber auch Kritik von Reisenden, die keine Nachricht erhalten hatten.
Welche Rechte haben Fluggäste im Streikfall?
Um ihren Flug gratis stornieren zu können, müssen Fluggäste sich zuerst an die Airline wenden: „Sie muss Gelegenheit bekommen, eine Ersatzbeförderung zu organisieren“, erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Die Airline ist verpflichtet, diese schnellstmöglich anzubieten. Erst wenn sie das nicht tut, kommt eine Gratis-Stornierung in Betracht. „Wichtig ist jedoch, dass die Kunden diese Aufforderung belegen können, wenn sie später stornieren wollen oder auf eigene Faust eine Ersatzbeförderung organisieren.“
Daher fordern Betroffene sie am besten schriftlich ein. Kümmert sich die Airline nicht, sei das anhand eines E-Mail-Verkehrs leichter zu belegen. Bei einem Gespräch am Schalter kommt auch eine schriftliche Bestätigung durch die Mitarbeiter in Betracht.
Wie lange muss ich auf eine Ersatzbeförderung warten?
Grundsätzlich müssen Fluggäste in Kauf nehmen, dass es bei der Ersatzbeförderung zu einer Verzögerung kommt, sagt Degott. Allerdings müsse die im Verhältnis zur Flugdauer stehen. Wem das Warten auf eine angekündigte, aber nicht erfolgte Ersatzbeförderung zu lang wird, kann nach einer angemessenen Frist immer noch seinen Flug stornieren. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Und ob die Gäste auf eigene Faust schneller oder zum gleichen Preis ans Ziel kommen, ist keineswegs sicher. Organisiert die Airline hingegen die Ersatzbeförderung, muss sie auch eventuelle Mehrkosten übernehmen.
Welche Ansprüche habe ich, wenn ich am Flughafen strande?
Die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt aber nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall.
Wie sieht es an den Folgetagen aus?
„Sollte es am Tag darauf oder darüber hinaus noch zu streikbedingten Verspätungen kommen, kann die Airline die Schuld dafür nicht mehr auf den Streik schieben“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Dann steht den Reisenden möglicherweise auch eine Entschädigung zu.“
Die Fluggastrechteverordnung sieht auf der Kurzstrecke bis 1500 Kilometer - das betrifft alle Flüge innerhalb Deutschlands - ab drei Stunden Verspätung 250 Euro Ausgleich pro Person vor. Das gilt auch für Kleinkinder. Bekommen Betroffene einen Alternativflug, der das Ziel nicht später als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, halbiert sich die Summe.