Verspätete „Aida Prima“: Kündigung bei Schiffswechsel?
Dresden (dpa/tmn) - Werden Kreuzfahrtpassagiere von der Reederei auf ein anderes Schiff umgebucht, können sie unter Umständen kostenlos den Reisevertrag kündigen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.
Bei der Buchung einer Kreuzfahrt werde in der Regel besonderen Wert auf ein bestimmtes Schiff gelegt. Der Wechsel auf ein anderes Schiff sei deshalb eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die eine Kündigung rechtfertigen kann.
Diesen Umstand scheint auch Aida Cruises im Fall der „Aida Prima“ zu berücksichtigen. Das neue Kreuzfahrtschiff kann erst im Frühjahr 2016 in Dienst gestellt werden, die Jungfernfahrt von Yokohama nach Dubai, die Orientfahrten und die Etappe von Dubai nach Hamburg wurden abgesagt. Die Wintertörns im Orient übernimmt nun die „Aida Stella“. Aida Cruises bemüht sich, möglichst vielen „Prima“-Kunden eine alternative Fahrt zu ermöglichen. Allerdings seien auch kostenlose Stornierungen möglich, sagte eine Sprecherin. Wie viele Kunden davon bereits Gebrauch gemacht haben, konnte Aida Cruises nicht mitteilen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Urlaubern, die bereits Flüge, Hotels und Visa gebucht haben, diese Kosten bei Aida geltend zu machen. Auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden sei möglich.
Die „Aida Prima“ mit Platz für 3300 Passagiere ist das neue Flaggschiff von Aida Cruises und Teil einer komplett neuen Schiffsklasse. Die Auslieferung war ursprünglich für das Frühjahr 2015 geplant. Eine Verzögerung beim Bau hatte eine erste Verschiebung nötig gemacht. Nun sollte die „Aida Prima“ eigentlich im Oktober auf Jungfernfahrt gehen. Doch die Arbeiten in der Mitsubishi-Werft in Nagasaki haben sich ein zweites Mal verzögert.