Reisende in Paris müssen mit Einschränkungen rechnen
Berlin (dpa/tmn) - Die Terroranschläge von Freitagnacht haben Paris und ganz Frankreich erschüttert. Auch viele Reisende sind jetzt verunsichert. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Mit welchen Einschränkungen müssen Touristen in Paris rechnen?
An den Flughäfen und am Gare du Nord kann es wegen Polizeikontrollen zu Verspätungen kommen, teilte das Tourismusbüro von Paris mit. Der Nahverkehr in der Stadt funktioniere aber wieder wie gewöhnlich. Nach Angaben der Pariser Flughäfen gibt es verstärkte Kontrollen. Reisende sollten sich deshalb früher als sonst am Schalter einfinden. Für Touristen hat die Stadtverwaltung die Notfall-Hotline 0033 1/45 50 34 60 eingerichtet.
Der Eiffelturm bleibt vorerst gesperrt, heißt es auf der offiziellen Webseite der Touristenattraktion. Das Disneyland Paris bleibt bis einschließlich Dienstag, den 17. November, geschlossen. Der Louvre will wieder öffnen.
Was rät das Auswärtige Amt?
Das Auswärtige Amt erklärt in seinem aktualisierten Reisehinweis für Frankreich, wegen des Ausnahmezustands und der Kontrollen an den Grenzen könne es im Reiseverkehr vorübergehend zu Einschränkungen kommen. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge leisten und sich ansonsten in Frankreich „umsichtig“ bewegen.
Kann ich meine Paris-Reise jetzt kostenlos stornieren?
Das hängt davon ab, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt - dann kann der Kunde den Vertrag mit dem Reiseveranstalter kostenlos kündigen. „Das würde ich für die aktuelle Situation und vielleicht auch für die nächsten Tage schon eindeutig bejahen wollen“, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Paris befinde sich nach wie vor im Ausnahmezustand. Aus Sicht des Juristen sorgt die Lage in der Stadt derzeit für mehr als nur rein subjektive Angst. Das geordnete touristische Leben werde in den nächsten Tagen kaum möglich sein. Die Reise wäre damit auch objektiv beeinträchtigt. Degott rät, sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindungen zu setzen - denn der sieht das im Zweifel anders. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden.
Was gilt, wenn ich meine Paris-Reise individuell gebucht habe?
Das Recht, wegen höherer Gewalt kostenlos kündigen zu können, haben nur Pauschalurlauber, die bei einem Veranstalter gebucht haben. Individualreisende seien auf die Kulanz des Hoteliers angewiesen, erklärt Degott. Das gleiche gilt für individuell gebuchte Flüge: Hier liegt es im Ermessen der Airline, ob sie den Kunden ohne Stornogebühren aus dem Vertrag entlässt.