Zu Gast bei Fremden „test“: Fünf Tipps für den Urlaub mit Wohnungstausch
Berlin (dpa/tmn) - Beim Wohnungstausch überlässt man völlig fremden Menschen sein Zuhause.
Beide Seiten sollten daher einige wichtige Vorkehrungen treffen. Die Stiftung Warentest gibt in der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 4/2017) fünf Tipps:
1. Wer über ein Wohnungstausch-Portal verreist, sollte immer eine Tauschvereinbarung treffen. So werden die Rahmenbedingungen fixiert, und beide Seiten sind abgesichert. Entsprechende Formulare bieten die Portale auf ihren Webseiten an. Die Vereinbarung sollte von beiden Parteien unterschrieben werden.
2. Die Experten raten zu einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung für den Schadensfall. Die Versicherung sollte außerdem informiert werden, wenn man in den Ferien Gäste in seiner Wohnung aufnimmt. Muss die Reise kurzfristig abgesagt werden, greifen je nach Portal unterschiedliche Regelungen. Manchmal übernimmt der Anbieter die Stornokosten, in anderen Fällen muss sich der Urlauber selbst versichern. Hierzu sollte man sich vorher informieren.
3. Nutzer der Tauschportale sollten die Seriosität ihrer Gastgeber oder Gäste überprüfen und Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Social-Media-Profile kontrollieren. Außerdem empfehlen die Experten, mit den Tauschpartnern zu telefonieren statt nur zu mailen. Auch Bewertungen von anderen Gästen sind hilfreich.
4. Die Wohnung sollte man in den Portalen immer wahrheitsgemäß abbilden und beschreiben. Da die Plattformen international sind, sollten die Texte immer zusätzlich in Englisch verfasst sein. Außerdem empfiehlt es sich für Gastgeber, einen Ordner mit den wichtigsten Hinweisen zu Wohnung und Umgebung zusammenzustellen.
5. Nutzer sollten Freunde und Nachbarn über den Wohnungstausch informieren. Meistens reisen die Tauschpartner gleichzeitig am Urlaubort an, Nachbarn können dann bei der Schlüsselübergabe oder bei Fragen helfen.