Urteil: Hotelbewertungen im Netz müssen stimmen
Hamburg (dpa) - Userbewertzungen im Netz sind hilfreich wie gefragt. Doch sie müssen der Wahrheit entsprechen. Nun entschied ein Gericht, dass der Betreiber einer Internetseite mit Hotelbewertungen für die Korrektheit der Daten haftet.
Wer ein Hotel buchen will, schaut häufig zuerst ins Internet. Und wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen. Das gilt jedenfalls für Portale, deren Betreiber selbst Hotelübernachtungen verkaufen, entschied das Landgericht Hamburg.
Wie das Gericht mitteilte, ist Hintergrund des Urteils vom 1. September ein Streit zwischen der Inhaberin eines Hotels und der Betreiberin eines Reiseportals. Die Portalbetreiberin hatte im Bewertungsbereich ihrer Internetseite geschäftsschädigende Behauptungen Dritter über das Hotel der Klägerin verbreitet.
„Wer als Mitwettbewerber herabsetzende Tatsachen über einen anderen Wettbewerber verbreite, müsse diese auch beweisen können“, urteilte das Landgericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.