US-Airline erhebt Strafgebühr für nicht angetretenen Flug
Berlin (dpa/tmn) - Oft ist es für Reisende schon ärgerlich genug, wenn sie einen gebuchten Flug nicht wahrnehmen können. Medienberichten zufolge sollen die Passagiere von Southwest Airlines künftig auch noch eine Strafe zahlen, wenn sie ihr Flugticket nicht einlösen.
Die sogenannte No-Show-Gebühr falle an, wenn Fluggäste der günstigsten Buchungsklasse einen Flug nicht antreten, ohne die Airline vorher darüber zu informieren. Wie hoch die Gebühr sein soll und ab wann genau sie gilt, steht laut den Berichten noch nicht fest.
Mit der Gebühr erhofft sich die Airline wohl höhere Einnahmen. Melden Kunden, dass sie den Flug nicht antreten, kann das Unternehmen den freiwerdenden Platz erneut verkaufen.
Rechtlich sei das Verfahren allerdings zweifelhaft, sagt Reiserechtler Paul Degott. Bei der Gebühr, die praktisch eine Strafe für den Passagier bedeutet, handele es sich möglicherweise um eine unangemessene Benachteiligung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Pflicht des Reisenden bestehe nur darin, den Ticketpreis zu bezahlen, sagte Degott. Es sei nicht seine Aufgabe, die Fluggesellschaft darüber zu informieren, ob er die gekaufte Leistung auch in Anspruch nimmt.