So finden Rettungskräfte zum Einsatz im Kleingarten
Eine Anlage in Gerresheim wird zum Vorbild für alle.
Sich schnell in unüberschaubaren Anlagen mit unzähligen Parzellen zurechtfinden – und das unter Zeitdruck: Vor dieser Herausforderung stehen Einsatzkräfte, wenn sie zu Notfällen in Kleingartenanlagen gerufen werden. Damit die Helfer in den Anlagen ans Ziel kommen, haben das Gartenamt und die Feuerwehr damit begonnen, ein Rettungswege-Leitsystem umzusetzen. In der Kleingartenanlage „Am Balderberg“ in Gerresheim ist das Projekt nun gestartet: Mit Orientierungsplänen, Wegweisungs- und Parzellenschildern sind die Gärtner und Besucher vor Ort für Notfälle gerüstet.
Nun soll das Konzept sukzessive in allen Anlagen verwirklicht werden, teilte das Gartenamt mit. Jede der 70 städtischen Kleingartenanlagen, in denen es rund 6600 Parzellen und 100 Vereine gibt, ist einzigartig. Deshalb müsse das Konzept für jede Anlage maßgeschneidert werden. So gibt es neben einem einheitlichen Grundsatz- jeweils ein Detailkonzept.
Das Grundsatzkonzept sieht vor, dass alle Kleingartenanlagen in Abstimmung mit dem Gartenamt und der Feuerwehr eine eigene Hausnummer erhalten sowie mit Schaukästen samt Lageplänen, Wegweisungs- und Parzellenschilder ausgestattet werden. Sie dienen vorrangig Einsatzkräften und Ortsunkundigen dazu, sich im Notfall möglichst schnell und umfassend zu orientieren.
Nur in wenigen Kleingartenanlagen tragen auch kleine Wege Namen. Mit Hilfe der wegweisenden Schilder werden die Haupt- und Nebenwege sowie die nächstgelegenen Parzellennummern ausgewiesen. Die Stadt bringt sie in Absprache mit dem Stadtverband der Kleingärtner sowie den Kleingartenvereinen an. Die einheitliche Kennzeichnung jeder Parzelle mit einer Nummer übernehmen die jeweiligen Vereine und der Stadtverband. Lagepläne, auf denen die einzelnen Parzellen mit ihrer Gartennummer aufgeführt sind, werden an den Zufahrten der Kleingärten angebracht. Zudem werden sie der Feuerwehr Düsseldorf für den Notfall vorliegen.
Das Detailkonzept stimmen das Gartenamt, die Feuerwehr, das Vermessungs- und Katasteramt, der Stadtverband als Vertragspartner sowie der jeweilige Kleingartenverein für jeden Einzelfall individuell ab.