Tourismus Neue Einreise-Regeln auch für Geimpfte und Genesene

Für Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende nach Deutschland sollen von diesem Donnerstag an bundesweit einheitliche Corona-Regeln greifen.

Es gibt neue Einreise-Regeln auch für Geimpfte und Genesene.

Foto: dpa/Soeren Stache

Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen damit Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg - außer, man kommt aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte.

Laut einer vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung sollen auch Nicht-Geimpfte die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach Einreise mit einem negativen Test vermeiden können - wenn sie aus einem so genannten „Risikogebiet“ mit höheren Infektionszahlen kommen. Dafür muss man aktiv belegen, dass man negativ getestet ist. Gehen soll das auch durch Hochladen eines Nachweises bei der digitalen Einreiseanmeldung. Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sind, oder maximal 72 Stunden alte PCR-Tests.

Die Regelung soll auch Reisen im Sommer in Europa erleichtern, wie das Ministerium erläuterte - etwa, wenn geimpfte Eltern zusammen mit nicht-geimpften Kindern reisen.

Der Deutsche Reiseverband sprach von einem „Signal der Zuversicht“, das Urlaubern und Anbietern wieder eine positive Perspektive eröffne. „So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen“, sagte Präsident Norbert Fiebig. Einem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnten, stehe nichts mehr im Weg. Jedoch verlängere die Bundesregierung auch die Ende März eingeführte generelle Testpflicht für Einreisen per Flugzeug.

Spahn sagte, die Verordnung lege erstmals einheitliche Regeln zu Einreise-Vorgaben fest, nachdem es bisher Verordnungen der Länder gab. Wie Reiseländer für deutsche Urlauber eingestuft werden, ist auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Zentraler Faktor für die Einstufung als „Risikogebiet“ sind mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Daneben gibt es „Hochinzidenzgebiete“ ab der Schwelle von 200 sowie „Virusvariantengebiete“ mit neuen Mutationen. Bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten soll es dabei bleiben, dass man die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test verkürzen kann. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen weiterhin für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen, die nicht per Test verkürzt werden kann.

(dpa)