Bundestag hält CO-Pipeline nicht für gefährlich
Der Petitionsausschuss weist die Eingabe eines Erkrathers zurück.
Kreis Mettmann. „Damit ist er ein Seismograph, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet.“ Was die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages, Kersten Steinke (Die Linke), als Bild für Bürgernähe des Gremiums verstanden wissen will, hat bei Wolfgang Cüppers eher ein mittelschweres Gemütsbeben ausgelöst: „Der Petitionsausschuss lässt die betroffenen Bürger mit seiner Verweigerung im Stich“, kommentierte der Widerständler gegen die CO-Pipeline gestern die Entscheidung des Petitionsausschusses, die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen reichten aus, um die Pipeline in eine sichere Zukunft zu verlegen.
Cüppers hatte im Dezember 2009 als Vorsitzender der als Verein eingetragenen Interessenvertretung Erkrath den Ausschuss des Bundestages angerufen. Dieser hat sich mit Eingaben von Bürgern zu beschäftigen, die sich von einer staatlichen Behörde ungerecht behandelt fühlen.
Die Politiker in Berlin, so Cüppers’ Forderung wie Hoffnung, müssten doch einsehen, dass der Transport von Kohlenmonoxid durch Rohre aus Sicherheitsgründen gesetzlich zu verbieten sei. Zwei Jahre später weiß Cüppers nun, dass Hoffnung sterben kann, denn der Bundestag sieht keinen Handlungsbedarf.
„Das Vertrauen in den Gesetz- und Verordnungsgeber und in das Planfeststellungsverfahren ist alles andere als gerechtfertigt“, meint Cüppers und spielt damit auf das im März 2006 von den Mitgliedern des Landtags in trauter Einigkeit verabschiedete Gesetz an, das die Pipeline überhaupt erst möglich gemacht hat.
Cüppers: „Nachdem sich nicht nur der Landesgesetzgeber, sondern nunmehr auch Petitionsausschuss und Bundestag dem Schutz der Bürger verweigert haben, setzen wir auf das Oberlandesgericht Münster.“ Dessen Richter haben darüber zu befinden, ob die Pipeline in Betrieb genommen werden darf oder nicht.