Geldwerter Vorteil

Heute schlägt also die Stunde der Wahrheit. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob die Entfernungspauschale korrekt ist - oder eben nicht. Da ist W.Zetti ja mal gespannt.

Spannend ist auch, dass Freiberufler die Kosten für ihr Auto ja weiter absetzen dürfen - Arbeitnehmer dann nicht, oder nur zum Teil. Sollte diese Regelung in den Augen der Verfassungsrichter Bestand haben, freut sich W.Zetti schon jetzt auf die Begründung.

Die wird mit Sicherheit großen Spaß bereiten. In diesem Sinne bleibt nur zu hoffen, dass dieser Spaß dann nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Bizarr? Nein, in Deutschland muss man beim Steuerrecht mittlerweile mit allem rechnen.