Steuerzahler ab Geburt

Das Patenkind von W.Zetti hatte jüngst eine kleine Rolle in einem Fernsehfilm und sollte dafür sogar eine Mini-Gage bekommen. Die ganze Familie war aufgeregt, als die Oma mit der Sechsjährigen zum Set nach Köln fuhr.

W-Zetti

Dort durften die beiden die meiste Zeit in einem großen Wohnwagen sitzen, während sie auf den Kurzauftritt warteten. Der war dann wirklich recht kurz und wohl eher unspektakulär, denn das Einzige, was W.Zettis Patenkind zu berichten hatte, war, dass es eigentlich nichts gemacht hätte. Spannender, zumindest für die Eltern, gestaltete sich im Nachhinein dann die Gagenabrechnung fürs Kind. Denn von den paar Euros, die in Spielzeug investiert werden sollten, hatte die Filmfirma Lohn- und Kirchensteuer sowie Soli nach Steuerklasse 6 abgeführt. Unterm Strich blieb also nicht mehr viel übrig. Das Finanzamt erklärte, dass das seine Richtigkeit habe. Schon ab Geburt habe man eine Steueridentifikationsnummer und sei steuerpflichtig. Allerdings könne das Kind die Steuern am Jahresende zurückbekommen. Dafür muss die dann Siebenjährige freilich eine Steuererklärung abgeben.