Welches Werkstor?

Da jubelt Euer W.Zetti: Er darf seine Fahrtkosten wieder von der Steuer absetzen, weil die Verfassungsrichter der Politik Einhalt geboten haben. Das findet er sehr schön, denn als er bei seinem Finanzamt vor einigen Wochen ebenfalls das sogenannte Werkstorprinzip geltend machen wollte, hat ihm seine Sachbearbeiterin schon fast den Vogel gezeigt.

W.Zetti hatte argumentiert, wenn es doch seine Privatsache sei, welche Kosten er habe, um zu seiner Arbeit zu kommen, dann sei es ja auch seine Privatsache, welche Einnahmen er habe, wenn er Zuhause arbeite. Na ja, wie gesagt, die Sachbarbeiterin war bockig.