Wie neu geboren

W. Zettis Freundin macht gerade eine berufliche Weiterbildung. Um die abzuschließen, musste sie sich zur Prüfung anmelden. Dafür waren einige Unterlagen gefragt, unter anderem eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde.

W-Zetti

Kein Problem, dachte sie. Schnell war ein Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbart. Doch als sie vor dem Beamten stand, schüttelte der nur den Kopf: Geburtsurkunden könne nur das Standesamt beglaubigen. Auf die Frage, warum das so sei, antwortete er, die Geburtsurkunde sei eine sogenannte dynamische Urkunde, da könne sich ja noch etwas geändert haben. Komisch, dachte die Freundin verdutzt — sie war sich schließlich sicher, dass ihre Geburt seit 30 Jahren abgeschlossen ist.