Loveparade-Verfahren stockt wieder - Minister wirbt um Verständnis

Fast fünf Jahre ist die Loveparade-Katastrophe von Duisburg her. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Prozesses steht noch aus. Die Juristen stoßen immer wieder auf neue Hindernisse.

Wann der Gerichtsprozess zur Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe beginnt, ist immer noch offen.

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Duisburg (dpa). Die juristische Aufarbeitung der Duisburger Loveparade-Katastrophe ist erneut ins Stocken geraten. Die Strafkammer des Duisburger Landgerichts will weitere Beweise erheben, bevor sie über eine Eröffnung des Verfahrens entscheidet. Der britischen Sachverständige Keith Still, der ein zentrales Gutachten zum Katastrophenhergang erstellt hat, soll einen Katalog von weiteren 75 Fragen beantworten. Dazu habe er drei Monate Zeit, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Das Gericht prüft seit Februar vergangenen Jahres die Zulassung der Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters. Polizisten sind nicht unter den Angeklagten. Bei dem Unglück im Juli 2010 waren im Gedränge 21 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) warb um Verständnis für die lange Dauer. „Es ist ein langes Verfahren und ich weiß, die Opfer warten auf eine Entscheidung“, sagte er im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags. „Ich bitte um Verständnis, dass von der Kammer sehr gründlich geprüft wird.“

Nach der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft war es mehrfach zu Verzögerungen gekommen. Unter anderem waren Akten nicht vollständig, es gab Fragen zur Übersetzung und zur Beteiligung weiterer Personen am Gutachten. Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft im Winter fehlende Akten und Datensammlungen nachgereicht. Diese werden zurzeit von den Prozessbeteiligten geprüft. Dazu haben sie bis Ende März Zeit. Wenn die Antworten von Still vorliegen, haben die Prozessbeteiligten erneut Gelegenheit, die neuen Aspekte zu prüfen.

Ob nun die neuen Fragen an den Gutachter die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiter verzögern, ist noch unklar. Ein möglicher Zeitplan besagte bisher, dass eine Entscheidung noch vor den Sommerferien fallen könnte. Im Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens hätte dann die Möglichkeit bestanden, den Prozess in der zweiten Jahreshälfte zu starten. Das ist jetzt ungewiss.