Pechstein-Prozess nicht mehr vor Sotschi

Berlin (dpa) - Das deutsche Olympia-Team kann aufatmen. Durch die Verlegung des Gerichtstermins im Schadenersatzprozess von Eisschnelllauf-Star Claudia Pechstein auf den 26. Februar bleibt der deutschen Mannschaft in Sotschi ein zusätzlicher nervenaufreibender Medienrummel erspart.

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Auch Pechstein selbst kann sich nun ohne juristische Ablenkungen voll auf die Olympischen Winterspiele konzentrieren. „Für die Athleten und das gesamte Umfeld wäre es eine unheimliche Belastung gewesen, wenn der Termin in München - wie ursprünglich angesetzt am 29. Januar - stattgefunden hätte“, erklärte Gerd Heinze, Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) bei der Shorttrack-EM in Dresden der Nachrichtenagentur dpa. „Jetzt sind wir erleichtert. Solche Belastungen vor Olympia hätte niemand gebraucht, Claudia Pechstein selbst auch nicht“, fügte der Präsident hinzu.

Auch DOSB-Präsident Alfons Hörmann verspürte Erleichterung. „Mit dieser Entscheidung kann Claudia Pechstein nun voll konzentriert ihren großen Traum angehen, ihre zehnte olympische Medaille zu erkämpfen“, sagte der neue Chef des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Drei Wochen vor ihrem ersten Start in Sotschi über 3000 Meter freute sich die fünfmalige Olympiasiegerin über die Nachricht des Landgerichts München I, über ihre Schadenersatzklage gegen den Weltverband ISU und die DESG erst nach den Spielen zu entscheiden. „Für mich wäre damit einen Tag vor dem Einzug ins olympische Dorf ein immenser Medienrummel verbunden gewesen. Gut, dass mir dieser nun vorerst erspart bleibt“, erklärte Pechstein.

Wie ihr Manager Ralf Grengel bestätigte, wurde Pechsteins Anwälten per Fax vom Münchner Gericht mitgeteilt, dass der ursprünglich für den 29. Januar angesetzte Termin auf den 26. Februar 2014 verschoben wurde. Darüber berichtete Pechstein in ihrer Kolumne im „Berliner Kurier“ am Samstag. Als Grund der Verlegung wurde eine Erkrankung der Richterin angegeben.

Pechstein verklagt ISU und DESG auf rund vier Millionen Euro Schadenersatz. Wegen erhöhter Retikulozyten-Werte war sie am 8. Februar 2009 als erste Athletin per indirektem Beweis ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein beruft sich auf eine vom Vater ererbte Blutanomalie, die ISU bestreitet die Diagnosen. Der Weltverband hatte die erhöhte Blutwerte als Indiz für Blutdoping gewertet. Durch die Sperre verlor die Hauptstädterin auch ihren Status als Mitglied der Sportfördergruppe bei der Bundespolizei.

„Der Fall Claudia Pechstein ist sicher einer der komplexesten der gesamten Sportgeschichte“, sagte Hörmann, der sich dafür einsetzen will, dass die 41 Jahre alte Berlinerin wieder in die Sportförderung aufgenommen wird. „Der DOSB hat ein Vorschlagsrecht, aber die Entscheidung liegt beim Bundesinnenministerium. Nach den Olympischen Spielen werden wir darüber noch einmal ins Gespräch einsteigen. Wir setzen uns für eine faire Lösung ein“, sagte Hörmann dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.