Auch Erwerb von Dopingmitteln ist künftig strafbar
Berlin (dpa) - Deutschland schiebt dem Doping im Sport einen zusätzlichen Riegel vor. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein Gesetz, das bereits den Erwerb von leistungssteigernden Substanzen verbietet.
Bislang war lediglich der Besitz von Dopingmitteln strafbar. Dadurch soll die Strafverfolgung erleichtert werden.
Nach Angaben der Bundesregierung ist der Besitz schwerer nachzuweisen als ein versuchter Erwerb. Wenn bislang etwa verbotene Dopingmittel vom Zoll abgefangen wurden, befand sich die Lieferung noch nicht im Besitz des Empfängers, der deshalb nicht belangt werden konnte. Nach dem neuen Gesetz muss er jetzt mit einer Strafe rechnen.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte die Initiative der Bundesregierung schon vorab begrüßt. Die Gesetzesverschärfung entspreche „den Forderungen der Mitgliederversammlung des DOSB“, hatte DOSB-Präsident Thomas Bach erklärt. Auf diese Weise werde „ein besserer Zugriff auf die Hintermänner des Dopings ermöglicht, damit der Dopingsumpf im Umfeld der Athleten trocken gelegt werden kann“, sagte Bach bereits im April.