Verwirrung um Charr geht weiter: Pass muss erst beantragt werden

Berlin. Die Verwirrung um die tatsächliche Staatsangehörigkeit des Box-Schwergewichts-Weltmeisters Manuel Charr geht weiter. Er muss einen deutschen Pass erst neu beantragen, wie der 33 Jahre alte Berufsboxer dem Kölner „Express“ (Donnerstag-Ausgabe) mitteilte.

Um seine Staatsangehörigkeit gibt es Verwirrung: Schwergewichts-Weltmeister Manuel Charr.

Foto: Guido Kirchner

„Ich möchte mich beim deutschen Volk entschuldigen. Ich habe mich in den letzten zwei Jahren auf die Arbeit und Aussagen meiner Anwälte verlassen, die sich um das Verfahren kümmern wollten. Dass ich jetzt einen neuen Antrag stellen muss und auch werde, versteht sich von selbst“, sagte er der Zeitung. Ein Passantrag sei 2015 abschlägig beschieden worden.

Charr, der sich nach seinem Punktsieg über den Russen Alexander Ustinow als erster deutscher Schwergewichts-Champion nach Max Schmeling feiern ließ und behauptete, sein Pass liege auf dem Amt, war vor 29 Jahren aus dem Libanon nach Deutschland geflüchtet.

Der Präsident des Bundes Deutscher Berufssboxer (BDB) Thomas Pütz hatte der Deutschen Presse-Agentur erklärt, bei seiner Lizenzerteilung vor zehn Jahren hätte Charr „ein Duldungs-Dokument“, aber keinen Pass, vorgelegt. dpa