DEG Im Fall Davies ist ein Vergleich immer noch möglich
Die Seite des Ex-Spielers hat ein erstes Angebot der DEG nicht akzeptiert.
Düsseldorf. Die juristische Auseinandersetzung zwischen der DEG und ihrem Ex-Spieler Michael Davies (jetzt in Hamburg) wird noch einige Zeit dauern. Nachdem die DEG am ersten Verhandlungstag vor dem Arbeitsgericht den Prozess infrage gestellt hatte, sollten beiden Parteien diese Woche eine Stellungnahme abgeben. Davies-Anwalt Alexander Engelhard bat aber um eine Fristverlängerung. Nun haben beide Seiten bis 10. März Zeit zu erklären, warum das Arbeitsgericht zuständig ist oder eben nicht. Mit der Entscheidung, ob der Prozess weitergeht oder vor einem anderen Gericht neu beginnt, ist nicht vor April zu rechnen.
Davies verklagt seinen Ex-Verein auf 143 472,66 Euro, weil dieser für seine dreimonatige Dopingsperre in der Vorsaison verantwortlich sei. Die Vereinsärzte hätten es versäumt, eine Ausnahmegenehmigung für ein „lebensnotwendiges“ Medikament zu besorgen, das auf der Dopingliste steht, ihm aber grünes Licht gegeben. Zu der Sache äußerte sich die DEG nicht, sondern verwies darauf, dass Davies zur Dopingprävention zwar bei den DEG-Medizinern gewesen wäre, laut Vertrag habe er aber „freie Arztwahl“ gehabt, zudem bestünde „kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Verein und den Mannschaftsärzten“. Die DEG sei also nicht in der Verantwortung, das Arbeitsgericht nicht zuständig.
Engelhard sieht das anders: „Sobald ein Arzt für den Verein tätig ist, ist der Verein auch zuständig. Die Ärzte sind definitiv Erfüllungsgehilfen des Vereins. Dabei ist nicht maßgeblich, ob tatsächlich ein Vertrag zwischen ihnen besteht“, sagte er am Mitrtwoch der WZ. Allerdings schloss er die Möglichkeit eines Vergleichs nicht aus: „Die Wahrscheinlichkeit ist hoch.“ Ein erstes Angebot hatte die DEG bereits gemacht, das wollte die Davies-Seite aber nicht annehmen, bevor das Gericht nicht entschieden hat, ob es zuständig ist.