Der 46-Jährige stand erneut vor Gericht.
Der Mann war 2011 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro - ausgesetzt zur Bewährung - und einer Geldbuße von 3000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Berufung ein. Die Kammer hörte am Dienstag Stadionbesucher, einen Ordner und Polizisten als Zeugen. Sie konnten sich an das Geschehen vor drei Jahren aber kaum noch erinnern. Ein Urteil wird für den 25. Juni erwartet.